Beratung in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrer:innen (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO - BASS 21 - 02 Nr.)
Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schüler:innen sowie von Erziehungsberechtigten/Eltern:
- über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege (einschließlich Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung),
- bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
- sowie bei besonderen oder psychosozialen Problemlagen, die den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen berühren.
Die Klassenlehrer:innen sind daher die ersten Ansprechpersonen für die Schüler:innen sowie Eltern/Erziehungsberechtigten einer Klasse.
Sollten aber Probleme oder Schwierigkeiten bestehen, die nicht mit den Klassenlehrer:innen gelöst werden können, kann das Beratungsteam zur Unterstützung hinzugezogen werden. Grundsätzlich beziehen sich unsere Tätigkeitsbereiche auf folgende Beratungsschwerpunkte:
- Sozialverhalten,
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten,
- Schullaufbahnberatung,
- psychische Auffälligkeiten,
- Erziehungsberatung,
- Prävention sowie Intervention von Gewalt und Suchtverhalten
- (Cyber-)Mobbing
Die Beratungstätigkeit unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. D.h. die Gespräche sind vertraulich und Gesprächsinhalte werden ohne Zustimmung der Beteiligten nicht weitergegeben.