Schüler*innen mit Rechenschwäche erhalten an unserer Schule eine besondere Förderung in den mathematischen Grundkompetenzen. Dafür sind an unserer Schule zwei Mathematiklehrerinnen besonders weitergebildet worden. Sie führen zunächst mit den Kindern einen Test durch, um deren Schwierigkeiten beim Rechnen genauer festzustellen. Dann überlegen sie zusammen mit der Mathematiklehrkraft des Kindes, wie es passend gefördert werden kann, und zwar sowohl im regulären Unterricht als auch durch unsere Dyskalkulie-Fachlehrkräfte. Das Testergebnis und der Förderverlauf werden in einem Förderplan festgehalten, der ständig in Rücksprache mit dem Schüler/ der Schülerin und den Eltern aktualisiert wird.
Die Förderung findet ab dem Schuljahr 2021/2022 in einer Lernzeit statt.
In Nordrhein-Westfalen kann bei einer Rechenschwäche nicht von den gültigen Regelungen für die Leistungsbewertung abgewichen werden. Anders als bei einer Lese- Rechtschreibschwierigkeit können wir bei einer Rechenschwäche nicht andere Bewertungskriterien bei der Notenfindung anlegen.
Wir unterstützen Schüler*innen mit Rechenschwäche aber im Rahmen der zulässigen pädagogischen Gestaltungsspielräume, indem wir die zum Beispiel die Bearbeitungszeit von Aufgaben bei Tests und Schriftlichen Arbeiten (Lernchecks) verlängern oder einen reizfreien Arbeitsraum zur Verfügung stellen.