Die Gesamtschule Erle präsentiert ihr Oberstufenangebot vor. (Sekundastufe II)
Am Samstag, den 18. November 2023 stellt die Gesamtschule Erle in der Zeit von 11 bis 14 Uhr im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ am Oberstufenstandort der Schule (Surkampstraße 29) ihr umfängliches Angebot für ihre gymnasiale Oberstufe vor, sodass sich interessierte Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussklassen aller Schulformen, die sich für einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe interessieren, einen persönlichen Eindruck vom Zusammenleben und Lernen in der Oberstufe der Gesamtschule Erle verschaffen können. So können sich interessierte Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern über das Unterrichtskonzept, das digitale Lernen in der Oberstufe, angebotene Kurse sowie Formen der individuellen Förderung informieren. Gleichzeitig erhalten sie auch einen Einblick in die organisatorische Gestaltung der Oberstufe und es können erste individuelle Beratungen zur weiteren Schullaufbahngestaltung durchgeführt werden. An dem Tag stehen neben der Schulleitung auch die in der Oberstufe vorrangig unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung, um individuelle Beratungen durchzuführen und offene Fragen zu klären.
„Wir laden an dem Tag interessierte Jugendliche aller Schulformen ein, um sich unser umfassendes Oberstufenprofil anzuschauen. Schließlich freuen wir uns sehr darauf, gemeinsam mit ihnen in den persönlichen Austausch zu kommen und ihnen die Vorzüge unserer Oberstufe zu präsentieren“, so Jochen Herrmann, Oberstufenkoordinator der Gesamtschule Erle.
Vorweg ist es jederzeit möglich sich auch auf der Homepage der Schule über das Oberstufenangebot der Schule zu informieren.
Weitere Informationen über das Abitur 2024 finden sie hier: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/rechtsgrundlagen/
Alle wichtigen Informationen zur Sekundarstufe II an der Gesamtschule Erle in wenigen Klicks:
Standort
Der Oberstufenunterricht wird in einem eigenen, komplett renovierten Gebäude am Standort Surkampstraße stattfinden.
In diesem hellen, offenen Gebäude gibt es:
- Kursräume und Fachräume (Technik-, Chemie-, Biologie- und PC-Raum) mit modernster Unterrichtstechnik (WLAN, PC, Elmo und Multimediaboard);
- eine Cafeteria für Oberstufenschüler;
- einen Stillarbeitsraum;
- ein Selbstlernzentrum mit Multimediaboard, PCs mit Internet-Anschlüssen;
- WLAN im gesamten Gebäude.
Leistungskurse
Je nach euren Interessen und Fähigkeiten könnt ihr folgende Leistungskurse (LK) wählen, die wir in zwei Schienen LK 1 und LK 2 anbieten:
Aus diesen Schienen LK 1 und LK 2 muss jeweils ein Fach als fünfstündiger LK gewählt werden. Die Kombinationen D-D und Bi-Tc sind aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Außerdem müsst ihr dazu dreistündige Grundkurse (GK) wählen. Auch dabei muss man rechtliche Bestimmungen beachten, die wir euch auf mehreren Info-Veranstaltungen noch genauer erläutern.
Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe
Die folgenden Regelungen zum Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe der Gesamtschule Erle ergeben sich aus den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (insbes. §§ 34, 35, 41, 43, 47 und 53), abrufbar unter https://bass.schul-welt.de/6043.htm.
Fehlzeitenheft
Jeder Schüler[1] legt zu Beginn des Schuljahres ein Fehlzeiten- bzw. Entschuldigungsheft an, indem er sich einen Schnellhefter o.ä. besorgt, in welchem die Entschuldigungsbögen abzuheften sind. Die Entschuldigungsbögen stehen als Download auf der Homepage bereit oder können im Büro der Beratungslehrer[2] abgeholt werden.
Die Schüler sind dazu verpflichtet, das Fehlzeitenheft sorgfältig und eigenverantwortlich bis zum Ende des Schuljahres zu führen.
Grundsätzliches zu Unterrichtsversäumnissen
Versäumt ein Schüler den Unterricht oder andere verpflichtende Schulveranstaltungen, müssen die Eltern oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag den Beratungslehrern ihrer Jahrgangsstufe den Grund des Fehlens schriftlich per Email oder telefonisch mitteilen.
Entschuldigungsgründe sind solche, die nicht vom Schüler zu vertreten sind, z.B. Krankheit oder nachgewiesene Zugverspätung. Unentschuldigt bleiben Fehlzeiten die vom Schüler selbst zu verantworten sind, z.B. Verschlafen o.ä.
Arzttermine sind auf die Zeit vor oder nach dem Unterricht zu legen. Ein Arztbesuch ist nur dann ein Entschuldigungsgrund, wenn unaufschiebbare oder besondere Untersuchungen durchgeführt werden müssen.
Eine Entschuldigung ist zunächst den Beratungslehrern der jeweiligen Jahrgangsstufe vorzulegen
Erst nach Ansicht und Unterschrift durch einen Beratungslehrer wird die Entschuldigung jedem betroffenen Fachlehrer vorgelegt. Dieser zeichnet die Entschuldigung ab und vermerkt sie im Kursheft. Die Entschuldigungsfrist beträgt 14 Tage nach Rückkehr in die Schule. Nach dieser Frist werden Entschuldigungen nicht mehr akzeptiert und die Fehlzeiten gelten als unentschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen wird im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit im Unterricht“ als nicht erbrachte Leistung gewertet.
Bitte beachten: Es sind ausschließlich die Entschuldigungsbögen der Schule zu verwenden!
Versäumnisse einer Klausur und anderer Leistungsnachweise
Ist ein Schüler am Tag einer Klausur erkrankt, informiert er vor der ersten Stunde (spätestens bis 7:40 Uhr) den jeweiligen Fachlehrer per Mail über IServ. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, informiert er telefonisch den Oberstufenkoordinator oder die Beratungslehrer.
Eine Entschuldigung sowie eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung muss den Beratungslehrern sowie dem Fachlehrer innerhalb einer Woche nach dem Klausurtermin vorgelegt werden. Hat der Schüler aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt, sind der Entschuldigung ebenfalls entsprechende Nachweise beizufügen.
Nachschreibtermine werden nur für Schüler angesetzt, deren Versäumnis entschuldigt ist. In allen anderen Fällen wird die versäumte Klausur als nicht erbrachte Leistung und somit mit „ungenügend“ bzw. null Punkten bewertet.
Für das Versäumnis anderer Leistungsnachweise kann durch den Fachlehrer oder die Beratungslehrer ebenfalls eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein anderweitiger Nachweis verlangt werden. Ein Leistungsnachweis kann jede angekündigte Prüfung sein, z.B. ein (Vokabel-)Test, eine Präsentation usw.
Beurlaubung
Möchte ein Schüler zur Wahrnehmung wichtiger außerschulischer Termine (z.B. Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Hochzeit des Bruders o.ä.) beurlaubt werden, so muss dies spätestens drei Tage vorher formlos aber schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten oder vom volljährigen Schüler unterschrieben sein. Die Beurlaubung wird von folgenden Personen genehmigt:
a) einzelne Stunden durch den jeweiligen Fachlehrer
b) 1-2 Tage durch die Beratungslehrer
c) Mehr als 2 Tage sowie Tage unmittelbar vor und nach den Ferien durch die Schulleitung
(in Fall c muss der Antrag mind. drei Wochen im Vorfeld gestellt werden)
Für Tage, an denen eine Klausur geschrieben wird, werden keine Beurlaubungen bewilligt.
Die Fehlzeiten müssen ebenfalls im Fehlzeitenheft mit dem entsprechenden Bogen festgehalten werden.
Versäumnisse durch schulische Veranstaltungen
Versäumnisse durch schulische Veranstaltungen (z.B. Klausur, Exkursion, schulischer Wettbewerb etc.) müssen ebenfalls im Fehlzeitenheft eingetragen und durch die Fachlehrer abgezeichnet sowie im Kursheft vermerkt werden (mit dem Hinweis „S“).
Fehlzeiten aufgrund von Schulveranstaltungen werden jedoch nicht als Fehlstunden gelistet und tauchen als solche auch nicht auf dem Zeugnis auf.
Sportunfähigkeit
Liegt eine Sportunfähigkeit für einen längeren Zeitraum vor, ist diese durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung (Attest) zu belegen. Diese wird zunächst den Beratungslehrern und anschließend dem Sportlehrer vorgelegt. Die Bescheinigung entbindet jedoch nicht von der Anwesenheitspflicht des Schülers während der Sportstunden.
Konsequenzen
Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt und als entschuldigt bzw. unentschuldigt kenntlich gemacht.
Kann ein Schüler aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat (Fehlen ohne Entschuldigung, z.B. Verschlafen, „Blaumachen“ o.ä.) geforderte Leistungen nicht erbringen, so wird dies mit der Note „ungenügend“ bzw. mit null Punkten bewertet.
Unentschuldigtes Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien wird der Bezirksregierung gemeldet, welche ein Bußgeldverfahren einleitet.
Nicht schulpflichtige Schüler können von der Schule entlassen werden, wenn Sie trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlen (siehe § 47 (1) Nr. 8 Schulgesetz NRW).
Alle Schüler sind angehalten, den verpassten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen. Dies gilt auch für entschuldigte Fehlzeiten!
Telefonische Erreichbarkeit
Büro Oberstufenkoordinator (Herr Hermann): 0209-3806828 12
Büro Beratungslehrer (Frau Beckschulze und Herr Passerini - EF; Frau Thiemann & Herr Hungerhoff - Q1) 0209-3806828 31
[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text ausschließlich die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben selbstverständlich auf Angehörige aller Geschlechter.
[2] s.o.